Gerne berate ich Sie. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Feldhausen 40, 28865 Lilienthal

Kosten

Wer Sozialleistungen bezieht oder über ein geringes Einkommen verfügt, kann Beratungs- und/ oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Antrag ist beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Dort wird auch über die Bewilligung entschieden. Zur Antragstellung für Beratungs- und/ oder Verfahrenskostenhilfe sind Nachweise über sämtliche Einkünfte, Wohnkosten, etwaige Kinderbetreuungskosten, ggf. Schulden erforderlich.

Die Gebühren für meine anwaltliche Tätigkeit werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebühren nach diesem Gesetz zugrunde zu legen. Die Gebühren werden unterschieden nach außergerichtlichen und gerichtlichen Gebühren. Diese werden dabei nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Hinzukommen die jeweiligen Auslagen (Kopien etc.) und die Mehrwertsteuer.