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Kindesunterhalt

Einen Unterhaltsanspruch hat grundsätzlich jedes minderjährige Kind. Kinder zwischen dem 18. und 21. Lebensjahres sind minderjährigen Kindern gleichgestellt, wenn Sie sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und im Haushalt eines Elternteils leben. Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich während der Ausbildung (Schule, Lehre oder Studium) bis zu deren Abschluss.

Die Berechnung erfolgt anhand der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Vom Tabellensatz ist bei minderjährigen Kindern grundsätzlich die Hälfte des Kindergeldes und bei volljährigen Kindern das gesamte Kindergeld abzuziehen.

Für den Sonder- und Mehrbedarf des Kindes müssen beide Eltern nach der Quote ihrer Einkünfte im Verhältnis zueinander aufkommen.