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Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Ehezeit ist dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht – von Amts wegen – durchgeführt.

In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind insbesondere Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen:

Bei einer Ehedauer von weniger als drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt.