Gerne berate ich Sie. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.
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Elternunterhalt

Auch der Elternunterhalt gehört zum Familienrecht. Gerne berate ich Sie zu diesem Thema.
Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern aufzukommen, auch wenn der Kontakt vor langer Zeit abgebrochen ist.
Wenn ein Elternteil im Heim untergebracht werden muss, dann sind die Kosten hierfür häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen. Zunächst zahlt der Sozialhilfeträger, jedoch fordert er das Geld später von den Kindern zurück. Ich rate Ihnen, keine Auskünfte über Ihr Einkommen und Vermögen zu geben und nichts zu unterschreiben, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Dies kann möglicherweise eine Ersparnis für Sie bedeuten.