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Trennung

Vor einer Scheidung kommt die Trennung. Erst nach Ablauf eines Jahres kann ein Scheidungsantrag von beiden oder von einem Ehepartner gestellt werden, dem der andere Ehepartner zustimmen muss. Leben die Ehepartner drei Jahre voneinander getrennt, so kann die Ehe auch ohne beidseitiges Einverständnis geschieden werden.

In Ausnahmefällen (z. B. bei häuslicher Gewalt) kann die Ehe auch vor Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden.

Getrenntleben bedeutet nach § 1567 Abs. 1 BGB, dass:

Die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft bedeutet:

Die erkennbare Trennungsabsicht bedeutet,

Der Trennungszeitpunkt sollte in Form eines Schreibens mit Zugangsbestätigung an den Ehepartner erfolgen. Eine Trennung ist nach dem Gesetz auch möglich, wenn man in der ehelichen Wohnung getrennt lebt. Wichtig ist es, dass die Ehepartner von „Tisch und Bett“ getrennt sind. Die Ehepartner müssen getrennt wirtschaften, in getrennten Zimmern schlafen, getrennt essen, getrennt einkaufen, getrennt - jeder für sich – die Wäsche waschen etc. Jeder Ehepartner muss mindestens einen Raum zur alleinigen Nutzung haben. Bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen muss es eine klare zeitliche Aufteilung geben.